Ist die Mehrheit der EU Parlamentarier durch Industrie und Wirtschaft korrumpiert?
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24 April 2016
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EU Richtlinie definiert Geschäftsgeheimnisse neu und sorgt damit für Sprechverbot von Journalisten, Arbeitnehmern und Whisteblowern

Am 14.4.2016 hat das EU-Parlament mit Stimmen von Sozialdemokraten und Konservativen eine neue Richtlinie beschlossen, die dafür sorgt, dass Firmen künftig selbst Geschäftsgeheimnisse definieren. Die neue Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde abgenickt und fast niemand hat es bemerkt. Ja es gab sie, die wenigen Aufrichtigen im EU-Parlament. Sie und die Bürger Europas wollen von der Industrie und Politik nicht übervorteilt werden. Die Veröffentlichung der PanamaPapers, VW Dieselgate, Arzneimittelskandele, Pharmaskandale, Luxemburger Steuerverschiebung, Lebensmittelskandale, Tierschutzskandale, Datenleckskandale und vieles mehr sollen auch weiterhin durch Bekenner und Whistelblower möglich sein. Doch die Mehrheit der EU-Abgeordneten will willfährig allein die Interessen der Industrie und eben nicht ihre Bürger vertreten. Zum Schaden der EU-Länder und der eigenen Wähler.

Sind die EU und diese Abgeordneten für die Bürger noch tragbar? Sollen Journalisten, Arbeitnehmer und Whistleblower ab sofort vor Gericht kommen, wenn sie einen Skandal aufdecken, sich gegen verbrecherische Machenschaften stellen und die Öffentlichkeit über Korruption, Betrug und Vertuschung informieren?

Das Merkelsche System hat auch in der EU Methode. Während der Finanzkrise, Flüchtlingskrise und vielen anderen Hotspotthemen versuchte die EU still und leise den Geschäftsgeheimnisschutz im Strafrecht zu verankern und hat es geschafft. Für die neuen Vorschriften stimmten 503 Abgeordnete, 131 votierten dagegen und 18 enthielten sich.

Nach der Richtlinie wird die Definition des Geschäftsgeheimnisses (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie), welches Dreh- und Angelpunkt der Reichweite der gesamten Richtlinie ist, allein vom Unternehmen bestimmt werden. Es fehlt vor allem das Kriterium des objektiven Geheimhaltungsinteresses des Inhabers.

Geschäftsgeheimnis kann jede Information sein, also auch von Arbeitnehmern im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erworbene spezielle Fachkenntnisse. Das hat zu Folge, dass Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagt werden können, wenn sie eine zuvor erworbenen Fachkentnisse bei einem neuen Arbeitgeber verwenden oder diese einem Journalisten preisgeben. Hierfür sieht die Richtlinie eine Frist von bis zu sechs Jahren vor.

Das bedeutet auch nichts anderes, dass Informanten die über Monsanto und deren einseitigen Messmethoden für das BfR und die EFSA nichts mehr veröffentlichen dürfen, dass vorsätzliche Täuschung und bewusste Steuerhinterziehung nicht mehr öffentlich gemacht werden können, dass Betrug und Gesetzesverstöße nicht mehr aufgedeckt werden, weil keinerlei Informationen aus den Firmen heraus an die Öffentlichkeit dringen, ohne den Status eines Julian Assange, Dave Manning und Edward Snowden zu erlangen, sprich sich vor Gericht sehen, die Beweis und Kostenlast tragen oder sich in Botschaften verstecken müssen und Verlage und Journalisten umgehend verhaftet werden, weil sie darüber berichten.

Selbst der TÜV könnte die bekannte Audi/VW-Manipulationssoftware nicht auf Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgastests untersuchen, weil Autohersteller sich mit Rückendeckung der Bundesregierung auf den Geschäftsgeheimnisschutz dann berufen können.

In Deutschland müssen Unternehmen bislang nachweisen, dass ein legitimes Schutzinteresse vorliegt, wenn sie eine Information als Geschäftsgeheimnis schützen lassen wollen. Bei Informationen über illegale Aktivitäten ist das nicht der Fall. Wo bisher nur betriebsbezogene Informationen geschützt werden, werden nun Informationen über Wettbewerbsverletzungen, Gesetzesverstöße ebenfalls geschützt. Fracking-Mißstände, unzulässige Genmanipulationen, Atomstörfälle, krankheitsfördernde oder sinnlose Arzneimittel, wie auch Steuerhinterziehung und Abrechnungslügen wie bei den Ärzten nur noch schwer zu ermitteln sein.

Die Richtlinie macht es Firmen, die ertappt werden, absolut leicht, Whistleblower und investigative Journalisten zu verklagen. Die Beweislast dafür, dass sie im öffentlichen Interesse gehandelt haben, liegt dann bei den Whistleblowern und Journalisten. Ergo David gegen Goliath. In der Bibel ein ebenso nettes Märchen, wie der Spruch: vor dem Gesetz sind Alle gleich. Wer Geld hat, ist eben ungleicher, weil er sich einen besseren (teureren) und natürlich mehr Fachanwälte leisten kann.

Die EU steht nicht mehr vor der Zerreissprobe - der Riss hat stattgefunden. Auf vielen Ebenen und das Experiment ist mit den Demokraturen der sich darin wiederspiegelnden Ländern und deren politischen Vertreter resp. der politischen Parteien, gescheitert. Es wird eine Epoche der Gerichte und der Verhaftungen folgen. Die Türkei, Polen, Ungarn und andere "demokratische Selbstdarsteller" werden ihre Sicht den anderen Ländern aufdoktrinieren und die Freiheit in Grund und Boden stampfen. Denn wie bei CETA, TTIP, TPP und anderen geplanten Vereinbarungen wird es zukünftig nur noch Geheimverhandlungen mit Geschäftsgeheimnis geben, die sofort Sanktionen gegen die aussprechen, die das Geheime öffentlich machen wollen, nicht zum Vorteil der Bürger, sondern lediglich die Eigeninteressen und der Interessen der Industrie und Wirtschaft.

Millionen von Bürgern kämpfen gegen CETA und TTIP und vergessen dabei leider, dass in Hinterzimmern mit dieser Richtlinie die Demokratie bis zur Unkenntlichkeit bereits ausgehöhlt wird und TTIP, selbst wenn es nicht umgesetzt wird, ein ideenreiches Ablenkungsmanöver war, um die Säulen der Demokratie in ganz Europa abzuschaffen.

Sind die EU-Abgeordneten in der Mehrheit also durch die Industrielobbyisten korrumpiert oder nur einfach dumm? Die Konservativen und Sozialisten im EU-Parlament tragen in jedem Fall die Verantwortung.

Die EU-Richtlinie in englisch finden Sie hier. 



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