Wucherpreis für 0,5l-Getränk am Flughafen München?

    20 Juni 2016 Autor :  

    Flugreisende am Airport München aufgepasst

    Der Münchner Flughafen zählt zu den Top-Airports in Europa. Er ist der einzige Flughafen in Europa, der mit 5 Sternen ausgezeichnet wurde. Doch ob er diese Wertung auch in Zukunft erhält, dürfte angesichts der Preisstruktur beim Genuß von Getränken am Beispiel der Restaurants und Verzehrtempel fraglich sein.

    Am 26. April 2016 wurde das neue Satellitengebäude für das Terminal 2 für die Gates K/L in Betrieb genommen. Modern, offen und zeitgemäß würde der Fluggast sagen. Doch es gibt einen Wehrmutstropfen, der es in sich hat. So wird dort für eine 0,5 L Coca-Cola-Mehrzweck-Plastikflasche der sagenhafte und unserer Meinung nach "unverschämte" Preis von 4,20 € (ohne Pfand und Rückgabe) vom Fluggast verlangt.

    Dass bei diesem Preis (in unserem Fall bei Schubeck's) die Flasche bei der Rückgabe noch nicht einmal das obligatorische Mehrweg-Pfand enthalten ist und darauf erst bei der Rückgabe der "Pfandflasche" hingewiesen wird, erstaunt selbst Vielflieger. Wer sich ein Getränk also für die Wartezeit bis zum Check-In bzw. boarding zulegen möchte, sollte sich im Zeitungsladen (am Satelliten etwas versteckt) bedienen. Dort ist die 0,5 Flasche um ein vielfaches günstiger erhältlich, als in den Restaurants mit den offenen Getränketheken.

    Bei derartigen Preisen, wir sagen dazu "Wucherpreisen" ist die 5-Sterne-Wertung mehr als fraglich, wenn auch die Optik des neuen Terminal positiv zu bewerten ist. Zur Fußball-EM gibt es dort zumindest einen Großbildscreen für Fußballfans, die sich während der Wartezeit die Zeit vertreiben können.

    Nach Angaben der Verbraucherzentrale wäre das beste Mittel ein Boykott. „Wenn niemand mehr am Flughafen essen und trinken würde, müssten die Shop-Betreiber mit den Preisen runtergehen“. Eine Empfehlung, die sicher mehr als nur diskussionwürdig ist. Denn wenn schon, dank der Bush-Administration nach 9/11 mit der EU vereinbart, keine Getränke zum Gate mitgenommen werden dürfen bzw. am Sicherheits-check-in abgenommen werden, sollte der Fluggast zumindest nicht auch noch dafür finanziell bestraft werden, nur weil er Durst hat.

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