Die Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate erfolgt in zwei Verteilungsstufen, welche jeweils zwei Rechenschritte enthalten. In der ersten Verteilungsstufe werden in einem ersten Rechenschritt jedem Land Sitzkontingente anhand des jeweiligen Bevölkerungsanteils zugeteilt (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz). Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Bundeswahlgesetz ist hierbei nur die deutsche Bevölkerung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die letzten amtlichen Bevölkerungszahlen zu verwenden (§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Bundeswahlordnung).
Eine Darstellung der Ermittlung der Sitzkontingente der Länder anhand ihrer jeweiligen Bevölkerungsanteile finden Sie in der Abbildung