Aus einer Analyse des Toxikologen Dr. Peter Clausing wird außerdem deutlich: Auch bei Studienergebnissen aus Langzeitversuchen mit Mäusen lassen sich systematische Falschauslegungen im Wiederzulassungsverfahren feststellen. So wurde ursprünglich eine nicht vorgesehene statistische Auswertungsmethode verwendet, durch die die Krebswirkung verdeckt wurde.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) musste diesen Fehler inzwischen einräumen, hält aber trotzdem daran fest, dass es keine ernstzunehmenden Belege für eine Gesundheitsgefahr durch Glyphosat gäbe. Deshalb kritisierten rund 100 renommierte WissenschaftlerInnen die Krebsbewertung des BfR kürzlich in einer Fachzeitschrift als „fundamental fehlerhaft“.
Der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung, Andreas Hensel, erklärte am 12. März 2016 im Interview mit dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL: „Glyphosat werde seit über 40 Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt, ohne dass es auch nur einen einzigen ernst zu nehmenden Hinweis auf schädliche Nebenwirkungen gebe.“ Ein echter Treppenwitz, wenn man sich die neuesten Befunde und Studien anschaut.
Im Zuge der neuesten Erkenntnisse und Befunde ist die weiterhin positive Bewertung des BfR und der EFSA bei Glyphosat um so erstaunlicher, da doch die (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln festlegt, dass Pflanzenschutzmittel nur dann zuzulassen sind, wenn „die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.“
Es entsteht deshalb mehr als nur der Eindruck, dass Behörden und Hersteller Hand in Hand arbeiten, um Glyphosat mit allen Mitteln auf dem europäischen Markt zu halten. Ein solches Vorgehen der Behörden wäre mit ihrem gesetzlichen Auftrag einer wissenschaftlich objektiven Bewertung der Risiken von Glyphosat keinesfalls zu vereinbaren. Deshalb wurde jetzt bei der Staatsanwaltschaft in Berlin von GLOBAL 2000, Nature & Progrès Belgique, Générations Futures, Pesticide Action Network UK, Pesticide Action Network Europe, WeMove Europe SCE mbH, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und dem Umweltinstitut München e.V. Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft aufgefordert, tätig zu werden und zu prüfen, ob sich die Verantwortlichen strafbar gemacht haben.
Im Wiederzulassungsverfahren für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat (in der EU soll es weitere sieben Jahre zugelassen werden) sind also wichtige Studien systematisch ausgeschlossen oder absolut falsch interpretiert worden.
Glyphosat-Hersteller Monsanto und die federführenden Zulassungsbehörden haben sich nun den Fragen der Staatsanwaltschaft zu stellen und die deutschen Brauereien haben sich zum 500. Jubiläum des Reinheitsgebotes ebenfalls zu fragen, ob sie weiterhin still und leise wegschauen wollen, wenn Glyphosat im Bier enthalten ist und ihre eigenen Kunden einem Krebsrisiko, aufgrund von systematischer Falschauslegung von Studien durch das BfR, ausgesetzt werden.
Adressen, an die Sie sich wenden können:
Monsanto Europe S.A.
Avenue de Tervuren 270-272
BEL-1150 Brüssel
Monsanto Agrar Deutschland GmbH
Vogelsanger Weg 91
D-40470 Düsseldorf
Bundesinstitut für Risikobewertung BfR
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
European Food Safety Authority EFSA
Via Carlo Magno 1A
ITA-43126 Parma
Weitere Informationen zum Thema Strafanzeige gegen BfR, EFSA und Monsanto erhalten Sie hier.
Quelle: Umweltinstitut München e.V.