Dienstag, 23 Juni 2015 11:48
Fluggastrechte: Ausgleichszahlung auch bei Vorverlegung
Vorverlegung des Abfluges berechtigt zu Ausgleichzahlung an den Fluggast
Fluggäste haben nicht nur bei Annullierungen und erheblichen Verspätungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sondern auch bei einer Vorverlegung. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Bundesgerichtshof. Denn auch eine Vorverlegung kann bedeuten, dass die Fluggesellschaft die ursprüngliche Flugplanung aufgibt.
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Spotlight Nachrichten