Geld vom Fiskus – mit angemeldeter Haushaltshilfe Steuern sparen

Mittwoch, 03 Mai 2017 14:20

Geld vom Fiskus – mit angemeldeter Haushaltshilfe Steuern sparen

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Großteil der steuerpflichtigen Deutschen erhält mit der Einkommensteuererklärung eine Erstattung von rund 880 Euro

Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler kommen nicht um die Einkommensteuererklärung herum. Privatleute hingegen können in den meisten Fällen selbst entscheiden, ob sie den Papierkram bis zum Stichtag am 31. Mai erledigen möchten. Dass eine Steuererklärung trotzdem sinnvoll ist, beweist die Statistik: Denn im Durchschnitt gibt es für Steuerzahler häufiger Rückerstattungen als Nachzahlungen. Und wer seine Haushaltshilfe offiziell bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann die Aufwendungen steuerlich absetzen – und so ein echtes Plus erzielen.

Auf einen Bierdeckel passt sie zwar nicht: Die Abgabe der alljährlichen Einkommensteuererklärung ist für viele ein notwendiges Übel. Doch in den meisten Fällen lohnt sich der Aufwand: Laut statistischem Bundesamt erhält ein Großteil der steuerpflichtigen Deutschen eine Erstattung von rund 880 Euro. „Einen besonderen Vorteil genießen Privathaushalte, die ihre Haushaltshilfe offiziell anmelden“, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer. „Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der gesamten Aufwendungen, maximal 510 Euro, als Minderungsbeitrag an.“ Konkret bedeutet das: In gewissen Fällen ist die Steuerersparnis sogar größer als die nötigen Abgaben, die eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale mit sich bringt.

Unterm Strich bleibt mehr

Ein konkretes Rechenbeispiel macht die Steuerersparnis deutlich: Die angemeldete Haushaltshilfe kommt einmal pro Woche in die Wohnung für vier Stunden Arbeit à elf Euro Stundenlohn. Das entspricht einem Monatsverdienst von 176 Euro. Nach Anmeldung muss der Arbeitgeber zunächst 14,8 Prozent Abgaben, das entspricht 26,05 Euro zusätzlich pro Monat, an die Minijob-Zentrale zahlen. Somit hat er monatliche Gesamtaufwendungen in Höhe von 202,05 Euro (176 Euro + 26,05 Euro). Bei der Einkommensteuererklärung im darauffolgenden Jahr darf er 20 Prozent dieser Aufwendungen geltend machen. Seine Steuerschuld reduziert sich in diesem Fall um 40,41 Euro pro Monat (20 Prozent von 202,05 Euro), also 484,92 Euro für das Jahr. Damit bleibt unterm Strich ein Plus von gut 14,36 Euro monatlich. Den Nachweis über die Höhe der geleisteten Abgaben für das Finanzamt übersendet die Minijob-Zentrale dem Privathaushalt automatisch zu Beginn eines Jahres.

Schwarz arbeiten lassen lohnt sich nicht

„Viele Arbeitgeber, die im Haushalt schwarz arbeiten lassen, möchten gern Geld sparen und Aufwände vermeiden“, sagt Peter Konieczny, Experte der Minijob-Zentrale. „Aber das ist ein Trugschluss, denn durch den Steuervorteil ist eine offizielle Haushaltshilfe meist günstiger, ganz zu schweigen von dem damit einhergehenden angemeldeten Unfallversicherungsschutz.“ Die Steuererleichterung deckt nicht nur die Aufwände für Haushaltshilfen ab, der Gesetzgeber unterstützt auch die Kinderbetreuung: Arbeitgeber können bis zu zwei Drittel der jährlichen Betreuungskosten – bis zu 4.000 Euro – geltend machen. Nähere Informationen liefert ein YouTube-Erklärfilm der Minijob-Zentrale.

Steuerersparnis ausrechnen – so einfach geht’s: Wer die Abgaben vorab ermitteln will, kann online den Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale nutzen. Einfach die Summe des monatlich gezahlten Arbeitsentgelts sowie ergänzende Angaben zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Lohnsteuer ankreuzen und die daraus resultierende Steuerermäßigung ablesen.

Einfach. Informieren. Anmelden.

Die Minijob-Zentrale ist seit 2003 die zuständige Einzugs- und Meldestelle für alle Minijobs in Deutschland, auch für diejenigen, die in Privathaushalten ausgeübt werden. Sie bietet unter www.minijob-zentrale.de  ein umfassendes Service- und Informationsangebot. So erfahren Arbeitgeber und -nehmer alles über Minijobs in Privathaushalten und die Vorzüge einer Anmeldung aus einer Hand.

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