German News zur Schleierfahndung in Deutschland / Schengener Abkommen in Europa

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Pressemitteilung des Bayr. Innenministerium vom 2. August 2000

1999 bei rund 40.000 Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung im Freistaat rund 44.500 Straftaten festgestellt und knapp 26.000 Personen festgenommen
Beckstein: "Schleierfahndung ist ein bayerisches Erfolgsmodell"

+++ Eine erste Bilanz der vorliegenden Meldungen der Polizeipräsidien in Bayern für das Jahr 1999 belegt laut Innenminister Dr. Günther Beckstein eindrucksvoll die Wirksamkeit dieser verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollbefugnis. So wurden bei rund 40.000 erfolgreichen Kontrollmaßnahmen im 30 Kilometer breiten Gebietsstreifen entlang der bayerischen Außengrenzen, auf Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, wie Bahnhöfen und Flughäfen, mehr als 44.500 Straftaten festgestellt, knapp 26.000 Personen festgenommen und über 11.500 Gegenstände sichergestellt. Beckstein: "Damit hat sich die Schleierfahndung erneut als außerordentlich erfolgreiches Instrument im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität erwiesen. Sie ist deshalb inzwischen zum Exportschlager geworden. Um so mehr zeigt die Popularklage der Landtags-Grünen, wie wenig diesen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat bedeutet. Ein Verzicht auf die Schleierfahndung, die eine unverzichtbare Ausgleichsmaßnahme für den Wegfall der Grenzkontrollen ist, würde ein gravierendes Sicherheitsdefizit mit sich bringen." +++

Bayern hat als erstes Land der Bundesrepublik zum 1. Januar 1995 durch Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes die verdachts- und ereignisunabhängige Kontrolle gesetzlich eingeführt. Zweck war, die Sicherheitslücke, die durch den Abbau der Grenzkontrollen in Europa entstand, rechtzeitig unter anderem durch diese Ausgleichsmaßnahme zu schließen. Die Bayerische Polizei legt dabei gleichsam einen Kontrollschleier über einen 30 Kilometer breiten Gebietsstreifen entlang der bayerischen Außengrenzen und kann zudem auf Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, wie Bahnhöfen und Flughäfen, ohne konkreten Verdacht kontrollieren. Damit wird es etwa möglich, nicht nur den Fahrer eines Kraftfahrzeugs, sondern auch Beifahrer oder mitgeführtes Gepäck zu durchsuchen. Nur so war es in den vergangenen Jahren auch im Binnenland möglich, etwa erhebliche Rauschgiftmengen oder illegal Eingereiste und Schleuser dingfest zu machen. Zur organisatorischen Umsetzung dieser Rechtsgrundlage wurden eigens Fahndungsinspektionen gegründet und ein erheblicher Teil des Personals der inzwischen in die Landespolizei integrierten Grenzpolizei und damit deren hohes, bei den Grenzkontrollen erworbenes Fachwissen für die Fahndung ins Binnenland umgesetzt.

Schwerpunkt der 44.500 festgestellten Straftaten bildeten mit etwa der Hälfte der Delikte Verstöße gegen das Ausländerrecht. Daneben wurden etwa 5.800 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, knapp 4.500 Urkundsdelikte sowie über 850 Eigentums- und Vermögensdelikte festgestellt. Der ganz überwiegende Teil der knapp 26.000 Festnahmen erfolgte in der 30 km-Zone und auf Bundesautobahnen sowie Europastraßen.

Von den über 11.700 Sicherstellungen erfolgten ca. 11.200 in der 30 km-Zone und auf Bundesautobahnen. Dabei konnten alleine bei 75 Kontrollen auf der A 3 im Bereich des Polizeipräsidiums Unterfranken 1999 mehr als 100 kg Rauschgift sichergestellt werden. Die Masse dieses sichergestellten Rauschgifts stammte aus den Niederlanden, wurde also in Nord-Süd-Richtung ins Landesinnere der Bundesrepublik Deutschland transportiert und war vorwiegend für die Ballungszentren Bayerns bzw. für das benachbarte Österreich bestimmt. "Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass auch Hessen in seinem neuen Polizeigesetz die Schleierfahndung erlaubt. Damit wird u.a. dem Drogenschmuggel aus dem Hauptherkunftsland Niederlande ein zusätzlicher Riegel vorgeschoben", so Beckstein.

Ihre Wirksamkeit hat die Befugnis zur Schleierfahndung in den fünf Jahren ihres Bestehens eindrucksvoll bewiesen. So wurde bereits im Zusammenhang mit der seit Anfang 1994 andauernden Serie von Blitzeinbrüchen durch rumänische und später polnische Tätergruppen die verdachts- und ereignistunabhängige Fahndungskontrolle eines der wirksamsten Bekämpfungsmittel. So konnten in einigen Fällen bereits im Vorfeld begangener weiterer Taten illegal, teils mit entwendeten Fahrzeugen eingereiste Personen, die eindeutig dem spezifischen Täterkreis zuzuordnen waren, gestellt werden.

Auszug aus der Pressemitteilung PM 389/2000 vom 2.8.2000