AGBs der Cybernex GmbH
gültig ab 15.1.2005
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma
Cybernex GmbH, Rattenberger Str. 31, 81373 München, Deutschland (nachfolgend
Cybernex genannt)
I. Allgemein:
Für die
Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Qualität der im Angebot
German News bereitgestellten Informationen übernimmt die Cybernex GmbH als
Herausgeber keinerlei Gewähr. Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, welche
sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, welche durch die
Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen beziehungsweise durch
die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht
wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Herausgebers
kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle auf GermanNews.com,
bayernzeitung.de, reisekatalogservice.de, germanpress.com cybernex.de und
deren Unterwebs aufgeführten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der
Herausgeber behält sich ausdrücklich vor, einzelne Seiten oder auch das
gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu
löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
1.
Vertragsschluss:
a) Vorbehaltlich entgegenstehender
individueller Vereinbarungen bedarf ein Vertrag zwischen Cybernex und dem
Geschäftspartner der
schriftlichen oder durch E-Mail zu übermittelnden Bestätigung durch Cybernex.
Sofern Cybernex ohne eine solche Bestätigung eine Leistung erbringt, liegt
darin die Annahme des Auftrages.
b) Cybernex ist nicht verpflichtet,
den Antrag des Geschäftspartners auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer
bestimmten Frist anzunehmen.
c) Wenn Agenturen Aufträge erteilen,
kommt der Vertrag vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung
allein mit der Agentur zustande.
2. Ablehnungsbefugnis:
a) Cybernex behält sich vor, Aufträge abzulehnen wenn sie gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder vom deutschen Werberat
beanstandet sind oder die Veröffentlichung für Cybernex wegen ihres Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar sind.
b) Sollten bereits veröffentlichte
Inhalte geändert werden, oder nachträglich die Voraussetzungen des Punkt 2.a
erfüllen, ist Cybernex ebenfalls berechtigt, seine Dienstleistung einzustellen
und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
c) In den Fällen der vorgenannten
Punkt 2a und 2b stehen dem Geschäftspartner
keinerlei Ansprüche gegen Cybernex, insbesondere keine Schadensersatzansprüche
zu.
3. Zahlungsbedingungen:
a) Für alle Dienstleistungen gilt die zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Cybernex ist berechtigt, das
Entgelt für Leistungen und die in der Preisliste aufgeführten Preise zu
ändern. Für von Cybernex bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam,
wenn sie von Cybernex mindestens einen Monat vor Erbringung der Leistung
angekündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem
Geschäftspartner
ein sofortiges Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht zum nächsten
Vertragsende zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung in schriftlicher Form
ausgeübt werden.
b) Der Geschäftspartner ist, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich vorleistungspflichtig.
Monatliche Preise sind, sofern nicht ein Jahresabschlussrabatt wahrgenommen
wird, monatlich zu erbringen. Ist der Preis für einen Teil eines
Abrechnungsmonats zu berechnen, so wird dieser anteilig für jeden Tag anhand
des monatlichen Preises berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird
berechnet, wenn der Geschäftspartner
das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Abrechnungsmonats kündigt.
Jahresabschlussaufträge die unter eine Rabattstaffel fallen und den
monatlichen Einzelwert von 150 EUR nicht überschreiten sind in einer Summe im
Voraus unter Einbeziehung des Gesamtrabattes fällig.
c) Soweit der Geschäftspartner
Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht erbringt, kommt er durch
Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen ab Fälligkeit 6% Zinsen
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Cybernex kann, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des
Geschäftspartners entsteht, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Zahlung verweigern und für weitere Leistungen eine
angemessene Vorauszahlung verlangen.
d) Objektiv begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners berechtigen Cybernex auch während der
Laufzeit des Vertrages, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn
und soweit eine etwaige Zahlungsunfähigkeit auf die Erfüllung des Vertrages
negative Auswirkungen haben könnte.
e) Dem Geschäftspartner ist es nur
gestattet mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
aufzurechnen.
4.
Leistungsänderung:
a) Cybernex ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern.
Cybernex wird eine Änderung der Leistungen dem
Geschäftspartner
in Schrift- oder per E-mail mitteilen. Gleichzeitig wird Cybernex den
Geschäftspartner
ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte Vertragsverhältnis erst dann
gilt, wenn der
Geschäftspartner
dem veränderten Vertragsverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen
hat. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen und
Entgelten fortgesetzt.
b) Widerspricht der
Geschäftspartner rechtzeitig
haben beide Parteien das Recht, das bisherige Vertragsverhältnis mit einer
Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.
5. Einwendungen:
Einwendungen gegen die in Rechnung
gestellten Preise und Leistungen von Cybernex müssen schriftlich und möglichst
umgehend nach Rechnungszugang, spätestens jedoch vier Wochen nach
Rechnungsdatum erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen
gilt als Annahme; Gesetzliche Ansprüche bei Beanstandungen nach Fristablauf
bleiben unberührt.
6. Kündigung:
a) Das Vertragsverhältnis ist grundsätzlich für beide Vertragspartner
unter Beachtung der Fristen des nächstfolgenden Buchstabens zum Schluss eines
jeden Kalendermonats kündbar, sofern nicht eine besondere
Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist oder die Voraussetzungen einer
vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses gegeben sind. Die
Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/Preisliste,
den zusätzlichen Bedingungen oder Sondervereinbarungen.
b) Die ordentliche Kündigung muss
Cybernex oder dem Geschäftspartner mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an
dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Samstage, Sonntage und
Feiertage gelten nicht als Werktage.
c) Beide Parteien haben das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für
Cybernex insbesondere dann vor, wenn der Geschäftspartner
- gegen wesentliche
Vertragsverpflichtungen verstößt
- mit der Zahlung mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät
7. Leistungsstörungen:
Für Leistungen die besondere bei höherer Gewalt nicht erbracht werden,
wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei
Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung
bleibt der Vergütungsanspruch von Cybernex bestehen. Wenn die Durchführung des
Auftrages nicht innerhalb angemessener oder zumutbarer Zeit nachgeholt werden
kann, hat der
Geschäftspartner
Anspruch auf Rückzahlung der von ihm erbrachten Vergütung. Weitere Ansprüche
des Geschäftspartners sind ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsrechte- und pflichten:
a) Cybernex stellt seine Leistungen
nach dem jeweils üblichen technischen Standard ohne jegliche Zusicherungen auf
Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung.
Der Gewährleistungsausschluss gilt
auch bei Fehlern, die auf technischen Störungen, insbesondere einem Leitungs-
und/oder Rechnerausfall des Providers auf dem das Web mit der Werbung steht.
b) Bei einem Ausfall des Web über
einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung (mehr
als 10 % der gebuchten Zeit) entfällt die Zahlungspflicht des
Geschäftspartners für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere
Gewährleistungsansprüche des Geschäftspartners sind ausgeschlossen.
c) Sind zur Erbringung der Leistung
erforderliche Unterlagen des Geschäftspartners nicht vollständig oder mit
Fehlern versehen, sind Ansprüche des Geschäftspartners, soweit diese Mängel
erkennbar waren, ausgeschlossen. Cybernex trifft hinsichtlich Güte und
Verwendungsmöglichkeiten der Unterlagen keine Prüfungspflicht.
9. Rechte:
a) Der
Geschäftspartner
gewährleistet, dass er für die von Cybernex zu erbringenden Dienstleistungen
alle erforderlichen Weiterverbreitungs- und Veröffentlichungsrechte besitzt
und Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, GEMA
etc.) nicht verletzt werden.
10. Haftungsbeschränkung:
Cybernex haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder
Erfüllungsgehilfen von Cybernex besteht keine Haftung für den Ersatz
mittelbarer Schäden. Insbesondere haftet Cybernex nicht für entgangenen
Gewinn. Die Haftung von Cybernex ist außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit auf eine Schadenssumme von 25.000 € begrenzt.
11.
Schriftform:
a) Sämtliche Daten und Erklärungen, die im Rahmen der vorliegenden
vertraglichen Beziehungen gegenüber Cybernex übermittelt und vorgenommen
werden, müssen in Schriftform oder als lesbare Datei erfolgen.
b) Soweit der Geschäftspartner
Unternehmer ist, unterliegen der Dienstleistungsvertrag und diese AGB dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Sonstiges:
Der
Geschäftspartner kann die Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cybernex auf
einen Dritten übertragen. E-mails an Cybernex genügen einer vorausgesetzten
Formerfordernis. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt
deutsches Recht.
Für alle Beiträge auf German News
gilt das Presserecht der Bundesrepublik Deutschland und das Bayerische Gesetz
über die Presse (BayPrG).
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II. Zusätzliche
Bedingungen für Werbemittler |
1.
Vertragsgegenstand:
Soweit vertraglich vereinbart, übernimmt Cybernex gegenüber dem
Auftraggeber die Aufgabe eines Werbemittlers und setzt hierzu dessen
Werbemittel ein. Diese bestehen aus einem oder mehreren Elementen, wie Bild
und/oder Text, aus Filmen (wav, mpg, avi, smil, etc.) und/oder bewegten
Bildern (u.a. Banner, FLashanimation) und werden über eine sensitive Fläche,
die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten
Online-Adresse (Zieladresse im Internet) aktiviert.
2. Werbeplatz und Schaltung:
Werbemittel werden auf den einvernehmlich festgelegten Werbeplätzen und
grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Schaltzeiträumen platziert.
3.
Kennzeichnungspflicht:
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar
sind, sind vom Auftraggeber als Werbung grundsätzlich kenntlich zu machen oder
so zu gestalten dass für den Endverbraucher die Werbebotschaft als Werbung
erkennbar ist. Soweit es für Cybernex angesichts der Gestaltung des
Werbemittels oder des Werbeumfeldes erforderlich ist, darf Cybernex jedem
Werbemittel eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen ohne dass dies
einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf.
4.
Werbemittelvorlagen:
Die Vorlagen müssen, falls sie nicht von Cybernex erstellt werden, per
E-Mail als Bilddateien im vorgegeben Speicherformat und Größe geliefert
werden. Der Auftraggeber wird schnellstmöglich benachrichtigt, wenn entdeckt
wird, dass das Werbemittel unbrauchbar ist oder sonst nicht den vertraglichen
Vorgaben entsprechen.
5. Datenanlieferung und Gewährleistung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem
Format oder technischen Vorgaben von Cybernex entsprechende Werbemittel
rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Bei verspäteter
Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann seitens Cybernex keine Gewähr
für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden.
6. Werbemittelversand:
Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen
des Werbemittels oder der Rücksendung hat der Auftraggeber, soweit nicht
anderes vereinbart wurde, zu tragen.
7.
Mittlerprovision.
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden beträgt die
Mittlerprovision 15%
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III. Zusätzliche
Geschäfts- und Lieferbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen und
Leistungen bei Soft- und Hardware |
1. Allgemein:
a) Für alle
Rechtsgeschäfte mit Cybernex gelten die nachstehenden Bestimmungen und, soweit
in diesen Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, das Gesetz.
Anderslautende Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren nachstehenden
Bedingungen widersprechen.
b) Angebote erfolgen stets freibleibend. Erteilte Aufträge
werden erst wirksam, wenn wir sie schriftlich oder per autorisierter E-Mail
bestätigt haben. Für den Inhalt der mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte,
insbesondere die an uns erteilten Aufträge, ist ausschließlich unsere
schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Mündliche Nebenabsprachen,
zusätzliche Vereinbarungen oder Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt sind.
c) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, aufgrund
unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung
unserer Waren sind jedoch unverbindlich und entbinden den Besteller nicht von
eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und
behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist der Besteller
verantwortlich.
2. Lieferbedingungen:
a) Liefertermine sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns für einen
bestimmten Tag schriftlich festgelegt sind. Die in unseren
Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen beginnen mit dem Tag der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der für die
Auftragsausführung vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
b) Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns nicht eingehalten oder geraten
wir anderweitig in Leistungsverzug, so muss uns der Vertragspartner eine
Nachfrist von mindestes einem Monat setzen, ehe er Verzugsfolgen geltend
machen kann.
c) Erfolgt die Lieferung im Versandwege, ist unsere Lieferverpflichtung mit
ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an den Frachtführer erfüllt. Der Versand der
Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
d) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen
und -leistungen berechtigt.
e) Ist der Besteller Käufer des Softwareprogramms Address ONE und beauftragt
der Besteller Cybernex mit dem Kauf von Erzeugnissen die Cybernex von dritter
Seite beziehen muss und erfolgt die Installation des Programms Address ONE im
Auftrag des Bestellers durch Cybernex, so erfolgt die Auslieferung an den
Besteller erst nach Überprüfung und entsprechender Konfiguration der
Erzeugnisse. Eine Verlängerung der Hersteller-Garantie entsteht dadurch nicht.
3. Zahlungsbedingungen:
a) Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen
binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gleiches gilt für
Rechnungen für Teillieferungen oder -leistungen.
b) Ist der Besteller Käufer von Soft- und Hardware und erfolgt die
Installation der Software im Auftrag des Bestellers durch uns, so sind wir
berechtigt, gleichzeitig mit Beginn der Installation dem Besteller die
Hardware in Rechnung zu stellen.
c) Erfolgt die Softwareinstallation auf Wunsch nachträglich oder auf fremden
Rechnern, so wird die Installation nach der Servicepreisliste von Cybernex dem
Auftraggeber berechnet.
4. Wir sind berechtigt, für Rechnungsbeträge ab Fälligkeit 6% Zinsen über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
d) Cybernex ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Aufträgen
zurückzubehalten, bis bereits fällige Rechnungsbeträge einschließlich
bestehender Nebenforderungen ausgeglichen sind.
4. Eigentumsrechte:
a) Der Besteller erwirbt an von uns gelieferten Softwareprogrammen kein
Eigentum, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Software ist
urheberrechtlich geschützt. Der Besteller ist verpflichtet, die
Lizenzbestimmungen des Urheberrechtsinhabers zu beachten. Eine Reproduktion
der Programme, Handbücher uns sonstiger Unterlagen, einerlei in welcher Weise,
ganz oder teilweise, ist nicht gestattet.
b) An allen von uns gelieferten Waren bleibt unser Eigentum vorbehalten, bis
unsere sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber dem
Vertragspartner restlos erfüllt sind; bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis
zu deren Einlösung.
c) Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: Vor
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist eine Veräußerung der von uns
gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Eine
anderweitig Verfügung über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung an
Dritte oder eine Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Im Falle des
Weiterverkaufs muss sich unser Besteller ebenfalls die
Eigentumsvorbehaltsrechte bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die aus
dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt
sicherungshalber an Cybernex ab. Cybernex nimmt diese Abtretung hiermit an.
Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an
der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Verkäufer für den Verkäufer
vorgenommen, ohne da dem Verkäufer hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn
die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an
der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der
neuen Sache verarbeitet worden ist. Wir verpflichten uns, die uns nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit
freizugeben, als der Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den
Käufer die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
d) Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand
bis zur Befriedung unserer Forderungen wieder an uns zu nehmen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Bei einer Rücknahme des Liefergegenstandes trägt der
Besteller die hierdurch anfallenden Kosten.
5. Gewährleistung:
a) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Anlieferung unverzüglich
zu untersuchen. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware
schriftlich geltend zu machen. Später auftauchende Mängel sind innerhalb
gleicher Frist ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach
unserer Wahl nachbessern, umtauschen, zurücknehmen oder dem Besteller einen
Preisnachlass einräumen. Ein Recht zur Herabsetzung des vereinbarten
Kaufpreises oder zur Rückgängigmachung des Vertrages hat der Besteller nur,
wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder zwei Ersatzlieferungen
ebenfalls mangelhaft sind.
c) Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen, wenn Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Produkte fehlerhaft oder
nachlässig behandelt oder übermäßig beansprucht, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
d) Funktionsstörungen an den von uns gelieferten Geräten und Programmen können
durch eine mangelhafte Stromversorgung verursacht werden. Solche Störungen
begründen keine Gewährleistungsrechte. Auf Wunsch des Bestellers und auf seine
Kosten werden wir soweit technisch möglich, Störungen in der Stromversorgung
beseitigen.
6. Service und Wartung:
a) Außerhalb der Gewährleistung besteht die Möglichkeit, auftretende Störungen
durch Cybernex beseitigen zu lassen. Zur Vorbeugung von Störungen kann auch
eine regelmäßige Wartung der Hardware durch einen Hardware-Wartungsvertrag
erfolgen.
b) Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach dem
jeweils erteilten und von uns bestätigten Auftrag. Unsere Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten vollinhaltlich auch für erteilte Reparatur- und
Wartungsaufträge. Die vom Auftraggeber für diese Leistungen zu bezahlenden
Kosten bestimmen sich nach unserer am Tage der Auftragserteilung gültigen
Servicepreisliste.
c) Cybernex hat das Recht, sich zur Erbringung der in Auftrag gegebenen
Reparatur- und Wartungsleistungen Dritter zu bedienen.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns reparierte oder gewartete Geräte
nach Beendigung unserer Serviceleistungen bzw. Rückgabe des Gerätes zu
überprüfen und uns binnen 10 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw. Rückgabe
des Gerätes schriftlich zu informieren, falls die erbrachten Leistungen Mängel
aufweisen sollten. Im übrigen gelten die vorstehenden
Gewährleistungsbedingungen.
7. Sonstiges:
a) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß aus unerlaubter
Handlung oder sonstigem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit uns nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
b) Alle Ansprüche und Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen stehen
nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
c) Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet
werden, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
e) Mit Aushändigung und Veröffentlichung der neuen Geschäfts- und
Lieferbedingungen verlieren alle vorhergehenden Geschäfts- und
Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.